Förderprogramm für Kleinstunternehmen

Eine gute Nahversorgung steigert die Lebensqualität der Menschen im Ländlichen Raum und trägt dazu bei, dass unsere Ortschaften lebendig und attraktiv bleiben.
Das Amt für Ländliche Entwicklung fördert daher bestehende und neue Kleinstunternehmen in den Dörfern - auch in unserer Region.

Die ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge hat für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Wer kann gefördert werden?
Unternehmen, die mit Gütern oder Dienstleistungen zur Deckung des täglichen oder des örtlich notwendigen Bedarfs beitragen (Bäcker, Metzger, Dorfläden, Gaststätten, Fachgeschäfte, Handwerksbetriebe, Dienstleister im Pflege- und Gesundheitswesen etc.).

Was wird gefördert?
Bauliche Investitionen und Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen oder Ausgaben für Wirtschaftlichkeitsgutachten.

Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorhaben, die zur Innenentwicklung des Ortes beitragen, können bis zu 35% der Kosten gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter und der Jahresumsatz liegt unter 2 Mio. €. Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 10.000 € und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens muss nachgewiesen sein. Mit dem Vorhaben darf nicht vor der Bewilligung begonnen werden. 

An wen muss ich mich wenden?
Es wird dringend empfohlen, das geplante Vorhaben bereits vor der Antragstellung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung zu besprechen:
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg,
Sachgebiet F3 „Dorferneuerung“, Frau Jennifer Knipping (Tel.: 0951 837-436).

Informationsmaterial:
Broschüre zu Download
Weitere Informationen unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/004011/

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